Schwer entflammbar B1

Schwer entflammbare Stoffe nach DIN 4102 B1 genügen der entsprechenden Brandschutzvorschrift und sind somit für den Gebrauch in öffentlichen Bereichen, wie z.B. Gastronomie, Gewerberäume und Veranstaltungen aller Art, geeignet. Zu unterscheiden sind permanent schwer entflammbare Stoffe, die trotz Nässe und Waschen den Schutz nicht verlieren, und Stoffe, die durch eine Imprägnierung die schwer entflammbare Qualität erreichen. Hier ist eine Nachimprägnierung nach dem Waschen erforderlich.
Schwer entflammbare Stoffe nach DIN 4102 B1 genügen der entsprechenden Brandschutzvorschrift und sind somit für den Gebrauch in öffentlichen Bereichen, wie z.B. Gastronomie, Gewerberäume und Veranstaltungen aller Art, geeignet. Zu unterscheiden sind permanent schwer entflammbare Stoffe, die trotz Nässe und Waschen den Schutz nicht verlieren, und Stoffe, die durch eine Imprägnierung die schwer entflammbare Qualität erreichen. Hier ist eine Nachimprägnierung nach dem Waschen erforderlich.